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   LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 1 Sa 514/01   

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https://dejure.org/2002,29758
LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 1 Sa 514/01 (https://dejure.org/2002,29758)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2002 - 1 Sa 514/01 (https://dejure.org/2002,29758)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2002 - 1 Sa 514/01 (https://dejure.org/2002,29758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsvereinbarung, Rahmenvereinbarung, Tiefdrucker, Einführung, Flexi-Schichten, Arbeitszeit, Überstunden, Abgrenzung, Tarifvertrag, Sperrwirkung, Arbeitgeber, Bestimmungsrecht (unzulässiges ?)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00

    Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 1 Sa 514/01
    Dabei geht es um den Schutz der Interessen an einer sinnvollen Arbeitszeit- und Freizeiteinteilung und der gerechten Verteilung der Belastungen und Verdienstchancen unter den Arbeitnehmern (BAG, 13.3.2001 - 1 ABR 33/00 - FKHES, § 87 Rz. 131 mit Nachw.), aber auch um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 351/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

    Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 3. Juni 2003 durch den Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Wißmann, die Richter am Bundesarbeitsgericht Kreft und Linsenmaier sowie die ehrenamtlichen Richter Rösch und Dr. Blank für Recht erkannt: 1 AZR 351/02 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. März 2002 -1 Sa 514/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2002 - 2 Sa 208/02

    Entgeltfortzahlung, Flexi-Schichten, Überstunden, Regelarbeitszeit, Arbeitszeit,

    Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Rahmenbetriebsvereinbarung, wenn es sich bei den Flexi-Schichten um feste Schichten handeln sollte, gem. §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG unwirksam wäre (vgl. LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.3.2002 - 1 Sa 514/01 - ).

    Zwar wird über die Wirksamkeit der Rahmenbetriebsvereinbarung ein Rechtsstreit geführt (LAG Schleswig- Holstein 1 Sa 514/01 bzw. BAG 1 AZR 351/02), jedoch ist hier nur ein Betrieb betroffen.

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